“Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme (Erststimme) wird eine der kandidierenden Listen oder die Möglichkeit der Enthaltung gewählt. Allein aus dem Verhältnis dieser Stimmen ergibt sich das Stärkeverhältnis der hochschulpolitischen Gruppen im Studierendenparlament der Universität Duisburg-Essen. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Rangmaßzahl-verfahren nach D’Hondt.
Mit der zweiten Stimme (Zweitstimme) kann jeder Wähler und jede Wählerin einen beliebigen Kandidaten oder Kandidatin wählen. Das Verhältnis dieser Stimmen ergibt die Reihenfolge der Parlamentsmitglieder in den einzelnen Listen.”
(Quelle: AStA, Uni DuE)
Wahllokale
Gewählt werden kann von Montag-Freitag täglich von 10 bis 16 Uhr.
Standorte Duisburg:
BA-Gebäude
MM-Gebäude
LA-Gebäude
LB-Gebäude
Standorte Essen:
Bibliotheksfoyer (R)
Hörsaalzentrum
Foyer/ Eingangsbereich der Hauptmensa
Kern R 12
Audimax Essen
Eingangsfoyer Audimax/ Klinikum



